Politikberatung

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Definition

Der Ausdruck Politikberatung etabliert sich zunehmend als Sammelbegriff für ein zwar breites, aber dennoch bestimmtes Spektrum an professionellen Dienstleistungen im politischen Feld zu der auch Public Affairs zählt. Es lassen sich zwei Formen der Politikberatung unterscheiden: die wissenschaftliche und die kommunikative. Sie grenzen sich anhand von vier Kriterien (Beratungsgegenstand, Theorie/Praxis, Beratungszeitpunkt, Auftragserteilung) unterscheiden. Wikipedia-Definition

Aufgaben

  • Die wissenschaftliche Politikberatung vermittelt Politikberatung zwischen Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft und schlägt (z. B. in Denkfabriken) die Brücke zwischen Wissenschaft und politischer Praxis.

Lobbyismus und Politikberatung

  • Oft sind die Grenzen zwischen Politikberatung und Lobbyismus fließend.
  • Viele Lobbyisten verstehen sich als „Berater der Politik“.
  • Viele wissenschaftliche Politikberater und „Think Tanks“ grenzen sich hingegen stark von den Interessensvertretungen ab und verstehen sich als unabhängige Analysten der Politik.
  • Während sich sowohl die PR-Szene und die Lobbyismus-Szene in Deutschland zunehmend professionalisiert, bleibt die wissenschaftliche Politikberatung verkümmert.

Was unterscheidet Politikberatung und Lobbyismus?

Beratung Lobbyismus
Dienstleistung wird von den Adressaten nachgefragt Freiwillige Leistung gegenüber den Adressaten
Opportunitätskostenüberlegung sowohl der Sender als auch der Rezipienten - der Nutzen muss größer sein als die Kosten
Umsetzung fremder Interessen Umsetzung eigener Interessen
Vermischung mit eigenem Interesse durch fortgesetzte Beratungstätigkeit Fremdes Interesse durch die Öffentlichkeit
Interessensgemeinschaft
  • Die Politikberatung ist eine von den Adressaten (Politik, Behörden) nachgefragte Dienstleistung.
    • Die Politikberatung unterscheidet im Grundsatz nichts von der Unternehmensberatung – daher auch die vielen personellen Überschneidungen zwischen Politikberatung und Unternehmensberatung ( z.B. Beratung der Arbeitsagentur durch Roland Berger Consulting)
  • Lobbyismus ist eine freiwillige Leistung der Interessensvertretungen gegenüber den Adressaten (Politik, Behörden)
    • Teilweise werden Interessensvertretungen auch aufgefordert, Leistungen abzugeben, sei es beispielsweise in den Ausschussanhörungen des Bundestags, Stellungsnahmen zu Gesetzesvorlagen der Ministerien oder im Rahmen von Gremien wie der Konzertierten Aktion in den 1970ern, dem Bündnis für Arbeit in den 1990er Jahren oder der Hartz-Kommission ab 2002
  • Beide haben allerdings die Gemeinsamkeit, dass ihre Wirksamkeit auf einem sehr rationalen Kosten-Nutzen-Kalkül der Adressaten beruht.
  • Im Kern vertreten Berater die fremden Interessen des Adressaten – allerdings spielen eigene Interessen an fortgesetzter Beratungstätigkeit natürlich eine Rolle
  • Lobbyisten vertreten eigene Interessen – sehen sich aber zunehmend einem öffentlichen Interesse gegenübergestellt
  • Sowohl Politikberatung als auch Lobbyismus bilden mit der Politik eine Interessensgemeinschaft, d.h. gemeinsame Interessen führen zu einer Fortsetzung der gegenseitigen Beziehungen